Fachübersetzungen
Englisch – Deutsch
Schwedisch – Deutsch
Spanisch – Deutsch
Beglaubigte Übersetzungen
Für Urkunden und Bescheingungen, die zur Vorlage bei Behörden bestimmt sind, ist in der Regel die „Beglaubigung“ der Übersetzung durch einen dazu ermächtigten Übersetzer erforderlich, d. h. es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt (siehe auch Fachgebiete). Ich bin als Urkundenübersetzerin für die spanische Sprache vor dem Landgericht Stuttgart öffentlich bestellt und beeidigt. Beglaubigte Übersetzungen haben im ganzen Gebiet der BRD Gültigkeit. Natürlich werden Ihre Dokumente absolut vertraulich behandelt. Ihre persönlichen Unterlagen sind bei mir in den besten Händen.
Revision/Korrektorat
Die Revision umfasst die zweisprachige Prüfung einer Übersetzung gegen den Ausgangstext. Dabei werden neben Fehlern in Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung auch die inhaltliche Richtigkeit und Übereinstimmung mit dem Ausgangstext geprüft, sowie ob Stil und Ton der Übersetzung im Hinblick auf den Empfänger bzw. die Zielgruppe getroffen wurde.
Beim Korrektorat wird der deutsche Text auf Fehler in Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung hin überprüft. Auf Wunsch können aber auch stilistische Verbesserungen vorgenommen werden.
Vermittlung
Benötigen Sie eine andere Sprachkombination? Ich arbeite mit qualifizierten und zuverlässigen Kollegen in den Sprachrichtungen deutsch – englisch, deutsch – schwedisch, deutsch – spanisch und deutsch – italienisch zusammen. Sprechen Sie mich an, ich berate Sie gerne! Kontakt